Das Stufenmodell für CO2-Kosten. Bürokratie olé.

Ein wunderbares neues Gesetz bei dem schon die kompakte Widergabe schwerfällt.

Ich zitiere den Rechtsverlag VERLAG C.H.BECK oHG:

Die Bun­des­re­gie­rung strebt eine ge­rech­te Ver­tei­lung der CO2-Kos­ten zwi­schen Ver­mie­tern und Mie­tern an. Bei Wohn- oder ge­mischt ge­nutz­ten Ge­bäu­den soll ein Stu­fen­mo­dell dafür sor­gen, dass an­hand der spe­zi­fi­schen CO2-Emis­sio­nen des ver­mie­te­ten Ge­bäu­des die pro­du­zier­ten CO2-Kos­ten künf­tig an­tei­lig ent­spre­chend der Ver­ant­wor­tungs­be­rei­che zwi­schen Mie­tern und Ver­mie­tern um­ge­legt wer­den. Bei Nicht­wohn­ge­bäu­den sol­len die Kos­ten je­weils hälf­tig auf­ge­teilt wer­den.

Seit 2021 wird in Deutsch­land ein Preis für die Emis­sio­nen von Koh­len­di­oxid (CO2) er­ho­ben. Ak­tu­ell gilt ein Preis von 30 Euro pro Tonne CO2, die beim Ver­bren­nen von Heiz- und Kraft­stof­fen aus­ge­sto­ßen wird. Er wird schritt­wei­se auf bis zu 55 Euro im Jahr 2025 stei­gen. Im Ge­bäu­de­be­reich solle der CO2-Preis Ver­mie­ter mo­ti­vie­ren, en­er­ge­ti­sche Sa­nie­run­gen ihrer Ge­bäu­de vor­an­zu­trei­ben und Mie­ter dazu, spar­sam mit En­er­gie um­zu­ge­hen, er­läu­tert das Bun­des­jus­tiz­mi­nis­te­ri­um. Ak­tu­ell könn­ten Ver­mie­ter die Zu­satz­kos­ten für den CO2-Preis gänz­lich an ihre Mie­ter wei­ter­ge­ben. Damit habe der CO2-Preis bis­lang nicht die ge­wünsch­te kli­ma­po­li­ti­sche Len­kungs­wir­kung ent­fal­ten kön­nen.

Dem wolle die Bun­des­re­gie­rung mit der neuen Auf­tei­lung nach dem Stu­fen­mo­dell für Wohn­ge­bäu­de nun ab­hel­fen. Hier­auf hät­ten sich am Sams­tag­abend Bun­des­wirt­schafts­mi­nis­ter Ro­bert Ha­beck (Bünd­nis 90/Die Grü­nen), Bun­des­bau­mi­nis­te­rin Klara Gey­witz (SPD) und Bun­des­jus­tiz­mi­nis­ter Marco Busch­mann (FDP) ge­ei­nigt. Die Bun­des­re­gie­rung er­fül­le damit einen Auf­trag aus dem Ko­ali­ti­ons­ver­trag. Eine Ei­ni­gung sei auch in Bezug auf Nicht­wohn­ge­bäu­de er­zielt wor­den. Für Wohn­ge­bäu­de gelte da­nach künf­tig: Je schlech­ter die En­er­gie­bi­lanz des je­wei­li­gen Ge­bäu­des, desto höher sei der zu tra­gen­de Kos­ten­an­teil für die Ver­mie­ter. Mit dem Stu­fen­mo­dell werde die pro­zen­tua­le Kos­ten­be­tei­li­gung der Ver­mie­ter und Mie­ter an den jähr­li­chen CO2-Aus­stoß des ver­mie­te­ten Ge­bäu­des pro Qua­drat­me­ter ge­knüpft.

Zehn Stu­fen seien vor­ge­se­hen. Bei Woh­nun­gen mit einer be­son­ders schlech­ten En­er­gie­bi­lanz (>=52 kg CO2/m2/a) sol­len die Ver­mie­ter 90% und die Mie­ter 10% der CO2-Kos­ten über­neh­men. Wenn das Ge­bäu­de je­doch min­des­tens dem sehr ef­fi­zi­en­ten Stan­dard (EH 55) ent­spricht, sol­len die Ver­mie­ter keine CO2-Kos­ten mehr tra­gen müs­sen. Aus­nah­men sol­len laut Jus­tiz­mi­nis­te­ri­um mög­lich sein, wenn Ver­mie­ter, etwa bei denk­mal­ge­schütz­ten Ge­bäu­den oder in Mi­lieu­schutz­ge­bie­ten, kei­nen Bei­trag zur en­er­ge­ti­schen Sa­nie­rung leis­ten kön­nen. Das Stu­fen­mo­dell soll für alle Wohn­ge­bäu­de ein­schlie­ß­lich Wohn-, Alten- und Pfle­ge­hei­men und Ge­bäu­de mit ge­misch­ter Nut­zung gel­ten, in denen Brenn­stof­fe ge­nutzt wer­den, die unter das Brenn­stoff­emis­si­ons­han­dels­ge­setz fal­len. Die Fest­le­gung der von den Par­tei­en pro Wohn­ein­heit zu tra­gen­den CO2-Kos­ten soll über die Heiz­kos­ten­ab­rech­nung er­fol­gen. Den Ver­mie­tern wür­den mit der Brenn­stoff­rech­nung alle für die Be­rech­nung er­for­der­li­chen Daten an die Hand ge­ge­ben, so­dass sie die Ver­tei­lung der CO2-Kos­ten leicht er­mit­teln könn­ten.

Bei Nicht­wohn­ge­bäu­den wie zum Bei­spiel Ge­wer­be­räu­men soll laut Jus­tiz­mi­nis­te­ri­um zu­nächst die 50:50 Auf­tei­lung grei­fen, die be­reits im Ko­ali­ti­ons­ver­trag als Mög­lich­keit fest­ge­legt wor­den sei. Die Miet­par­tei­en könn­ten, so­fern sie han­dels­ei­nig wer­den, einen Aus­gleich zum Bei­spiel über die Miet­kos­ten ver­ein­ba­ren. Per­spek­ti­visch solle das Stu­fen­mo­dell auch auf die Nicht­wohn­ge­bäu­de an­ge­wen­det wer­den. Auf­grund der He­te­ro­ge­ni­tät die­ser Ge­bäu­de (hin­sicht­lich Größe, Nut­zungs­ar­ten, Ver­brauch) fehl­ten dafür der­zeit aber noch die er­for­der­li­chen Da­ten­grund­la­gen, um eine va­li­de Be­rech­nung der Ab­stu­fun­gen für Nicht­wohn­ge­bäu­de vor­neh­men zu kön­nen. Die Daten sol­len in den kom­men­den zwei bis drei Jah­ren be­reit­ge­stellt wer­den.

Ziel sei es, dass die Re­ge­lung am 01.01.2023 in Kraft tritt. In das Ge­setz werde eine Eva­lu­ie­rungs­klau­sel auf­ge­nom­men, die eine Eva­lu­ie­rung und eine Prü­fung der Frage vor­sieht, ob zwi­schen­zeit­lich – auf­grund einer Re­form des En­er­gie­aus­wei­ses – eine Um­stel­lung auf ein Mo­dell auf Grund­la­ge von En­er­gie­aus­wei­sen mög­lich ist.

Quelle: https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/bmj-stufenmodell-fuer-gerechte-verteilung-der-co2-kosten-zwischen-mieter-und-vermieter

Meine Einschätzung:

  1. Die Regelung ist mega kompliziert. Welcher Mieter oder Kleinstvermieter soll da durchblicken? Wie soll die Umsetzung kontrolliert werden?
  2. Der Mieter hat eine bewußte Entscheidung getroffen eine bestimmte Wohnung zu mieten. Ohne Veränderung des Vertragsgegenstandes wird jetzt die Wirtschaftlichkeit für den Eigentümer verschlechtert.
  3. Jeder Vermieter, der die Möglichkeit hat, wird die CO2-Mehrkosten auf die Kaltmiete aufschlagen.

 

Mein Fazit: Wieder ein Gerechtigkeits-Gesetz zu Lasten der kapitalistischen Vermieter. Dieses Gesetz schafft nicht eine neue Wohnung. Notwendig sind Anreize für den Wohnungsbau, vereinfachte Bauregeln und reduzierte Baukosten. Die neue Bundesregierung (mit FDP) setzt die Hebel wieder am falschen Ende an. Enttäuschend.

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