Ziel vieler Deutscher ist es, Mitte bis Ende Fünfzig in Rente zu gehen. Das reguläre Renteneintrittsalter für alle die ab dem Jahr 1964 geboren sind, beträgt jedoch 67 Jahre. Die gesetzliche Rente kann man frühestens mit 63 Jahren beantragen. Allerdings muss man dann für sein gesamtes restliches Leben mit einem Abschlag von 14,4 Prozent leben. Hinzu kommt, dass in den Jahren des vorzeitigen Ruhestands keine Rentenpunkte mehr gesammelt werden.
Wie kann mit diesen Voraussetzungen und dem Wunsch nach einem früheren Leben als Ruheständler oder Privatier umgehen?
Ein alter Trugschluss
Immer wieder wird behauptet, dass die letzten Jahre vor der Rente besonders wichtig sind, d. h. besonders viele Rentenpunkte bringen. Richtig ist, dass die letzten Jahre vor Rentenanspruch nicht anders verrechnet werden als auch die vorherigen Beitragsjahre. Die Rentenhöhe berechnet sich nämlich aus allen rentenrechtlichen Zeiten, die bis zum Rentenbeginn zurückgelegt wurden. Vermutlich geht diese weit verbreitete Annahme auch auf das in Deutschland verbreitete Tarifmodell zurück, welches zumeist Gehaltsteigerungen nach steigenden Dienstjahren vorsieht.
Arbeitslosengeld I
Im ersten Jahr als Privatier steht einem Arbeitslosengeld I zu. Dies sollte man auf jeden Fall in Anspruch nehmen. Kündigt man selbst, muss man mit einer Sperrfrist durchs Arbeitsamt rechnen. Hast Du ein gutes Verhältnis zu Deinem Arbeitgeber ist es sicher möglich, einen Aufhebungsvertrag zu vereinbaren, der so formuliert ist, dass Du die Sperrfrist vermeidest. Das Arbeitsamt zahlt für diese Zeit auch in die Rentenversicherung ein, so dass noch ein Jahr lang neue Ansprüche generiert werden.
Arbeitslosengeld II
ALG II oder Hartz IV ist in meinem Denkmodell keine Option, da vorausgesetzt würde, dass man vorhandenes Vermögen verzehrt, Immobilien verkauft und die eigene Immobile nur eine begrenzte Größe haben darf.
Rentenanspruch erhalten
Nehmen wir an das man bis Ende 50 etwas Vermögen aufgebaut hat und zudem noch ein passives Einkommen generiert, dann würde ich empfehlen, eher keinen vorzeitigen Rentenantrag zu stellen, sondern vom Gesparten zu leben. So gibt es beispielsweise die Möglichkeit, Rentenabschläge durch Ausgleichszahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung zu kompensieren. Gestartet werden kann mit den Ausgleichszahlungen vom 55. Lebensjahr an. Damit sammelt man weiter Beitragsjahre und, wenn auch in geringem Umfang, ein paar Rentenpunkte. Der Vorteil einer freiwilligen Beitragszahlung besteht darin, dass Du die Anzahl und die Höhe der Beiträge selbst festlegen kannst. Bei der Beitragshöhe ist zwischen dem monatlichen Mindestbeitrag von aktuell (2017) 84,15 € und dem monatlichen Höchstsatz von 1.187,45 € zu wählen. Die Zahlungsfrist für die freiwilligen Rentenbeiträge eines Jahres ist immer der 31. März des Folgejahres.
Kleiner Zuverdienst nach Renteneintritt
Sofern man sich entschließt mit 63 Jahren in Rente zu gehen, hat der gesetzlich Versicherte die Möglichkeit, bis zu 450 Euro pro Monat hinzuzuverdienen, ohne dass dies auf seine Rente angerechnet wird. Zwei Monate im Jahr dürfen auch bis zu 900 Euro verdient werden, ohne dass dies zu pauschalen Rentenkürzungen führt. Mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze von 65 Jahren fällt die Hinzuverdienstgrenze weg – der Rentner kann so viel nebenbei arbeiten, wie er möchte – allerdings bei entsprechend höherer Steuerbelastung.
Mein Fazit: Der Beitrag soll Denkanstöße geben. Das Vorgehen muss immer individuell durchgerechnet werden. Wer über ein Leben als Ruheständler oder Privatier nachdenkt, sollte sich frühzeitig mit den Optionen auseinandersetzen. Die gesetzliche Rente ist da nur ein Aspekt.
Thema Privatier. Ich möchte dies umsetzen mit Einnahmen aus Mieten (bewusst ist nicht passiv) und ein kleiner Teil soll aus Dividenden kommen. Wenn ich diese zwei Einnahmen generiere, was muss ich zahlen? Welche Sozialabgaben sind zu zahlen (nur Steuer & KV)? Lieben Dank vorab!
Hallo Björn,
wenn ich es richtig verstanden habe, sind Mieten und Dividenden deine einzigen Einnahmen. Dann musst du in der Tat nur Steuer, Krankenversicherung und Pflegeversicherung zahlen.
Grüße vom Anleger
So gehts. Eine Beispielrechnung, wie man die Krankenkasse umgeht.
Als PKV Mitglied irgendwann zwischen 50 und der Rente alles was man hat zu Kapital machen und aufhören zu arbeiten. D.h. keine Aktien, keine Immobilien, keine Lebensversicherungen , nur Barvermögen. Dann als Familienmitglied in die gesetzliche Kv des Ehepartners eintreten. Mit Eintritt der Regelrente 14 % KV auf die Rentenversicherung an KV Beiträgen zahlen, denn das ist dann das einzige Einkommen. Locker vom Kapitalverzehr leben bis 75. Mit spätestens 75 das Eigenheim versilbern, und weiter vom Kapitalverzehr leben. Die KV und Steuerersparnis ist enorm.
Hallo Achim,
danke für diese spannende Idee. Heißt aber, aber der Ehepartner muss noch arbeiten und man selbst ist quasi die einkommenslose „Hausfrau“?
Der Anleger
Frage zur Krankenversicherung als Rentner: Pflichtmitglied wird man in der GKV der Rentner nur, wer in der zweiten Hälfte des Arbeitslebens 9/10 in der GKV versichert war.
Wenn ich jetzt z.B. mit 60 zu arbeiten aufhöre und die Jahre bis zur vorgezogenen Rente als Privatier von Erspartem leben will: in dieser Zeit kann ich mich freiwillig (weiterhin) bei der GKV versichern. Aber werde ich dann Pflichtmitglied in der KVdR, also zählen die freiwilligen Überbrückungsjahre in der GKV „ganz normal“ zu den 9/10 dazu? Andernfalls könnte ich nur freiwilliges Mitglied in der KVdR werden.
Und da liegt der Hase im Pfeffer. Denn als freiwillig Versicherter werden mW Riester- und Rürup-Renten sowie Kapitalerträge bei der Beitragsberechnung der KVdR miteinbezofen, bei Pflichtversicherten dagegen nicht!
Wer kann hier belastbar ne Aussage treffen?
Zeiten einer freiwilligen Versicherung werden genauso wie Pflichtversicherungszeiten in der gesetzlichen Krankenkasse für die KVdR berücksichtigt. Es geht ausschließlich darum, dass man Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherungen ist und sich nicht dem Solidaritätsprinzip entzieht.
Ich meine wenn man Mitte 50 in den Ruhestand gehen möchte, dann sollte man in etwas eine halbe Million EURO an Rücklagen verfügbar haben und natürlich keine KRedite oder keine hohen Mieten zu zahlen haben und natürlich dann mit Mitte 60 eine Rente durch den Staat erhalten. Dann sollte das gut passen meine ich. Wie ist eure Meinung dazu?
Danke
Josef
Wohin muss bzw. kann ich gehen um mich kompetent beraten lassen?
Hallo Elke,
für den Rentenanspruch und den freiwilligen Rentenbeitrag wird man direkt bei der Rentenversicherungsanstalt ordentlich beraten.
Grüße vom Anleger
es besteht auch folgende Möglichkeit :
dies bezieht sich jetzt auf alle mit Jahrgang 1964.
Mit 63 Jahren in Rente und bis 67 auf die Rentenzahlungen verzichten und dann ab 67 ohne 14,4% Abschlag Rente bekommen.
D. h. also es sind die Jahre zwischen 63 und 67 finanziell zu überbrücken.
Hallo,
hab das mal grob nachgerechnet … ich müßte über 92 Jahre
werden um den Betrag für die 5 Jahre wieder zu bekommen.
Also lieber auf die 14,4% verzichten.
genau
LOHNT NET RECHNE MAL AUS AUF WIEVIEL GELD DU VERZICHTEST IN 4 JAHREN:SCHEISS AUD DIE 14;4 5%
Soweit ich gehört habe, gibt es ein paar Änderungen! Man kann wohl jetzt schon ab 50 Jahren Ausgleichszahlungen leisten. Zudem würde das mit dem Zuverdienst geändert. Ich glaube es waren jetzt ca. 6300€/Jahr, nicht mehr 900€/2Monate.
Nur so als Info!
Soweit war ich auch schon. Hier wurde noch die Krankenkasse vergessen. Die muß man dann auch komplett selber bezahlen.